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Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze» 2024

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle als erster umfassender Anforderungskatalog für den öffentlichen Raum publizierten Richtlinien sind im Januar 2024 in einer zweiten, überarbeiteten Auflage neu erschienen. Sie wurden an den aktuellen Stand des Wissens und die geltenden Normen angepasst.

Checkliste «Sehbehindertengerechte Bushaltestellen»

Bis Ende 2023 müssen an Bushaltestellen die Anforderungen an den hindernisfreien Zugang gemäss den Bestimmungen des Bundes (VAböV) und den einschlägigen Normen (insbesondere SN 640 075«Hindernisfreier Verkehrsraum») umgesetzt sein. Dazu zählen auch Massnahmen bei der Ausstattung und Gestaltung, welche spezifisch

Broschüre «Sehbehinderte Menschen in Alterseinrichtungen», ABA Genève

Mit der vorliegenden Broschüre (Jahr 2004) möchte die Association pour le Bien des Aveugles et malvoyants (ABA GE) die betroffenen Personen, ihr persönliches Umfeld und die Fachleute darauf aufmerksam machen, wie behindernde Situationen im Alltag, insbesondere für sehbehinderte Menschen, reduziert werden können. ABA

Artikel «Zürcher Hauptbahnhof wegweisend» (1992)

„Als erster grosser Schweizer Bahnhof hat der Hauptbahnhof von Zürich ein ertastbares Wegweiser-System. Streifen, Rillen am Boden, knallige Muster bei Hindernissen sowie Metallplättchen machen das neue Leitsystem aus. Die Neuheiten sollen jetzt durch die Betroffenen auf die Brauchbarkeit und den Nutzen geprüft werden.“   Der Artikel aus dem

Artikel «Wahrnehmung – Orientierung – Sicherheit» (2002)

„Unter diesem Titel fand vom 26. bis 28. September in Leipzig eine Tagung des Arbeitskreises Umwelt und Verkehr des Verbandes der deutschen Sehbehindertenpädagogen (Mobilitätslehrer) statt. Beleuchtung, Lichttechnische Messungen, Farbpsychologie, Fluchtwegmarkierungen und der Stand der Normungsarbeit einer neuen DIN 32975 «Optische Kontraste im öffentlich zugänglichen Raum»

BAV Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons»

Die Markierung von Perronanlagen richtet sich nach dem Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons» des Bundesamts für Verkehr BAV, V01, November 2020. Er ist integraler Bestandteil der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB-EBV, zu Artikel AB 34. Der Leitfaden definiert die Anwendung von

Auszug Richtlinien «Empfehlungen für den Ladenbau»

Vor über zwanzig Jahre unterstützte die Schweizer Fachstelle den Migros Genossenschaftsbund bei der Entwicklung einer Empfehlung zum hindernisfreien Bauen. Die herausgegebene Publikation «Hindernisfreie Ladeneinrichtungen, Empfehlungen für den Ladenbau» wurde zurückgezogen, da die Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten in der Norm

Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Einführung zur Norm «Hindernisfreier Verkehrsraum»

Im Dezember 2014 hat der VSS nach einer mehrjährigen Erarbeitungsphase die Norm SN 640 75 «Hindernisfreier Verkehrsraum» publiziert. Sie legt fest, welche Grundsätze und Mindestanforderungen bei der Planung, dem Bau und dem Unterhalt von hindernisfreien Verkehrsanlagen einzuhalten sind. Die neue Norm

SN 640 852 «Taktil-visuelle Markierungen»

Rechtsgrundlage für taktik-visuelle Markierungen ist die Signalisationsverordnung SSV Art. 72a Taktil-visuelle Markierungen 1 Taktil-visuelle Markierungen können auf den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen (einschliesslich Fussgängerstreifen) verwendet werden, um die Sicherheit für blinde und sehbehinderte Personen zu erhöhen sowie deren Orientierung zu

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