2. Kantonale Pläne und Bauvorschriften § 10a Kantonale Bauvorschriften – Behindertengerechtes Bauen 1 Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen im Sinne des einschlägigen Bundesrechts sind so zu gestalten, dass sie auch für Behinderte zugänglich und benutzbar sind. 2 …
Art. 22 Behindertengerechtes Bauen 1 Die neuen öffentlichen und privaten der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude und Anlagen müssen so angelegt sein, dass sie für behinderte Menschen zugänglich und benützbar sind. Dies gilt namentlich für: kirchliche Bauten, Schulen, Spitäler, Heime,…
2.2.4 Nutzungsziffern Art. 14 Nutzungsziffern – Zuschläge und Übertragung (…) 3 Für Gebäude, die der Gesetzgebung betreffend Integration von behinderten Menschen unterstellt sind, kann der Gesuchsteller von einem Zuschlag von 2 Prozent auf die Geschossflächenziffer profitieren. (…) 3.3.1 …
Art. 33 Vorbehalte zugunsten von Spezialgesetzgebungen 1 Vorbehalten bleiben technische Anforderungen, die sich aus anderen Gesetzgebungen ergeben, wie die technischen Vorschriften zur Naturgefahrenprävention oder zu einer behindertengerechten Bauweise. Kanton Wallis Nr. 705.1 Stand am 31.08.2018
3. Titel: Öffentliches Baurecht 1. Kapitel: Materielles Baurecht 1. Abschnitt: Kantonale Bauvorschriften Art. 80 Vorkehren für hindernisfreies Bauen 1 Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass ihre Benützung auch Personen mit Behinderungen möglich ist. 2…
3.2. Übrige Begriffe und Messweisen § 41 Hindernisfreies Bauen 1 Die Norm SN 521 500, Ausgabe 2009, des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) betreffend hindernisfreie Bauten ist für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie für Gebäude mit sechs oder…
6. Teil: Bauvorschriften 6.1.5. Beschaffenheit § 84 Hindernisfreies Bauen 1 Bauvorhaben sind im Verfahren nach den §§ 98 ff. auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu überprüfen…
§ 5 Inhalt des Baugesuches 1 Das Baugesuch ist im Doppel einzureichen und hat genaue Angaben zu enthalten über: (…) m) Nachweis über das hindernisfreie Bauen im Sinne von § 58. (…) § 58 Hindernisfreies Bauen…
6. Die öffentlichen Bauvorschriften § 143bis 4. Hindernisfreies Bauen 1 Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sind bei der Erstellung und bei der Erneuerung so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und benützbar sind. 2 …
IV. Kantonale Bauvorschriften A. Allgemeine Bestimmungen § 57 Behindertengerechtes Bauen 1 Bauten und Anlagen haben für Menschen mit Behinderungen die Anforderungen des Bundesrechts zu erfüllen. 2 Bei der Errichtung und bei wesentlichen Erweiterungen von öffentlich…