In vielen Kantonen wird diskutiert, ob eine 22 cm hohe Haltekante zwingend erforderlich ist. Zwei exemplarische und für die ganze Schweiz wegweisende Entscheide bestätigen diese Anforderung. Auszüge aus den beiden Rechtsurteilen sowie ein Positionspapier des Kantons Luzern werden nachfolgend kommentiert.…
CHAPITRE VI : Financement SECTION 1 : Financement de l’exploitation et des investissements Art. 25 Investissement a) Notion Sont notamment considérées comme dépenses d’investissement celles relatives: (…) b) aux mesures destinées à améliorer la sécurité des usagers et l’accès aux transports publics, en particulier…
Art. 5 Abgeltungen für Investitionen (…) 2. Fahrzeuge und Anlagen sind grundsätzlich so zu gestalten, dass ihre Benützung auch den Behinderten offensteht. Bernische Gesetzessammlung N° 762.4 Stand am 03.09.2024
Art. 3 Massnahmen (…) 2 Er leistet den Transportunternehmungen, im Sinne der eidgenössischen Gesetzgebung, Abgeltungen, Beiträge und Darlehen für ihre Investitions- und Betriebskosten. (…) Art. 6 Investitionsbeiträge 1 Gemäss Bundesrecht gewährt der Kanton Darlehen und Finanzhilfen…
Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behindertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die…
Allgemeines Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der Generalversammlung der UNO verabschiedet. Es ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten und zählt heute 151 Vertragsstaaten,…
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), gestützt auf Artikel 8 der Verordnung vom 12. November 20031 über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs, verordnet: 1 SR 151.34 1. Abschnitt: Gegenstand Art. 1 1 Diese…
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 15 und 23 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BehiG), verordnet: 1. Kapitel: Zweck und Geltungsbereich Art. 1 Zweck 1 Diese Verordnung legt fest, wie der öffentliche Verkehr zu gestalten…
Art. 3 Wirkungsziele 1 Dieses Gesetz ist insbesondere auf folgende Wirkungsziele ausgerichtet: (…) d) Die Mobilitäts- und Sicherheitsbedürfnisse aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden aufeinander abgestimmt. Bernische Gesetzessammlung Nr. 732.11 Stand am 04.09.2024
4 Baueingabe Art. 13 Baueingabe / Inhalt 1 Der Situationsplan soll namentlich Aufschluss geben über (…) g) die Zufahrt, die Abstellplätze für Fahrzeuge und, wo vorgeschrieben (Art. 22 Abs. 2 und 23 BauG), den rollstuhlgängigen Zugang. (…)…