Küchen müssen im Wohnungsbau nicht von vornherein behindertengerecht erstellt werden. Sie müssen eine individuelle Anpassung im Bedarfsfall zulassen.

MB 016 Küche im Wohnungsbau TitelblattDieses Merkblatt zeigt die Minimalanforderungen an Bewegungsfläche und Einrichtung auf, die die Zugänglichkeit der Küche für jeden gewährleisten. Das Dokument nennt und erläutert die Massnahmen, die es braucht, um eine Küche im Bedarfsfall anzupassen.

Erläuterungen und Grundsätze des Merkblatts 4/91 «Küchen im Wohnungsbau – Anpassbar» haben weiterhin Gültigkeit. Einzelne masslichen Detailangaben sind auch unserer Webseite zu entnehmen oder der aktuellen Norm SIA 500. Eine Überarbeitung des Merkblatts ist geplant. Das neue Dokument erscheint danach unter der Nummer 016 im neuem Layout der Fachstelle.

      Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen, Individuelle Anpassungen und Studentenunterkünfte. Bauten mit erhöhten Anforderungen: Altersgerechte Wohnungen. Themen Publikationen: Küchen, Möblierung / Sitzmöbel und Renovation / Umnutzung. Publikationsarten: Merkblätter.