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Beleuchtung auf Treppen in Wohnbauten

Für Wohnbauten nennt die Norm SIA 500 keine konkreten Anforderungen an Beleuchtung und notwendige Kontraste, sondern empfiehlt, optional die entsprechenden Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten aus dem Kapitel 4 «Sicherheit und Orientierung» zu übernehmen. Demnach sind für Anforderungen an die

Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen

Licht beeinflusst das Wohlbefinden. Wer aufgrund des Alters oder einer Sehbehinderung nicht optimal sieht, reagiert besonders empfindsam auf ungeeignete Beleuchtungssituationen. Für Alters-, Wohn und Pflegeeinrichtung gelten daher höhere Anforderungen an die Qualität der Beleuchtung als für übrige Bauten. Dies gilt insbesondere

Beleuchtung in Wohnbauten

Für die Beleuchtung von Räumen in Wohnbauten verweist die Norm SIA 500 im Anhang Ziffer D.1.1.3 auf die nach Europäischer Norm SN EN 12464-1 (Innenräume) und SN EN 12464-2 (Aussenräume) geltenden Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke bei vergleichbaren Nutzungen in öffentlich zugänglichen Bauten

Hauseingangsbereich in Wohnbauten

Verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG oder die kantonale Baugesetzgebung den hindernisfreien Zugang zur Wohnung, betrifft dies alle Elemente der Erschliessung vom öffentlichem Raum bis zur Wohnungstür. Die minimalen Anforderungen beschreibt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Karpitel 9 «Erschliessung bis

Gästezimmer Typ I

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze in Campinganlagen. Hotels,

Gästezimmer Typ II

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze

Beleuchtung in öffentlichen Bauten

Für die Beleuchtung von Innenräumen in öffentlich zugänglichen Bauten verweist die Norm SIA 500 auf die Europäische Norm SN EN 12464-1, für die Beleuchtung von Aussenräumen auf die SN EN 12464-2 (Ziff. 4.4). Weitere Informationen zu den Anforderungen an eine

Hotels, Unterkünfte und Campingplätze

Nach Norm SIA 500 gelten Hotels, Pensionen, Herbergen, und Tagungsstätten sowie sinngemäss auch Studentenwohnheime, Notunterkünfte oder Strafvollzugsanstalten, als Betriebe die Unterkünfte anbieten (Anh. A.7.1). Einrichtungen mit solchen Angeboten und Nutzungszwecken gehören zu den öffentlich zugänglichen Bauten, welche dem Publikum offenstehen. Für die allgemeine

Treppen in öffentlich zugänglichen Bauten

Die Treppe ist oft die direkteste und kürzeste Verbindung zwischen unterschiedlichen Niveaus, weshalb insbesondere ältere Personen korrekt ausgeführte Treppen mit beidseitigen Handläufen gegenüber dem Umweg über Rampen bevorzugen. Personen, die unter Klaustrophobie leiden, ziehen die Treppe dem Aufzug vor. Damit

Zugangswege zu öffentlich zugänglichen Bauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» stellt unter Ziffer 3.4 präzise Anforderungen an Wege im Aussenraum, welche der Erschliessung von Gebäuden und Anlagen dienen. Gemäss Definition bezeichnet der Begriff «Erschliessung» in dieser Norm „zusammenhängende Weg- und Raumfolgen vom öffentlichen Strassenraum und den Parkierungsanlagen bis