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Abgrenzung von Fussgängerbereichen

Damit Fussgängerinnen und Fussgängern mit einer Behinderung sich in ihrem eigenen Tempo fortbewegen können oder stehen bleiben können, um sich auszuruhen oder mit jemandem zu unterhalten, benötigen sie reservierte Flächen, auf denen sie vor Konflikten mit Fahrzeugen geschützt sind. Eine

Taktile und akustische Signale

Im Sinne der Gleichstellung und der Chancengleichheit müssen Fussgänger-Lichtsignale auch sehbehinderten und blinden Personen zugänglich gemacht werden. Die rechtlichen Grundlagen dazu hat die Fachstelle am Beispiel des Kantons Zürich zusammengestellt. Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» hält folgende Grundsätze

Rechtwinkligkeit von Fussgängerstreifen

Gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Fussgängerstreifen nach Möglichkeit auf gerader Strecke und rechtwinklig zum Fahrbahnrand anzuordnen (Anh. Ziff. 8.1.4). Hintergrund für diese Anforderung ist, dass Menschen mit Sehbehinderung sich mit dem weissen Stock am Fahrbahnrand ausrichten und rechtwinklig

Relief- und Brailleschriften

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen

Visuelle Kontraste im öffentlichen Raum

Gute Kontraste ermöglichen ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalistaionen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich. In der der Norm SN 640

Orientierung und Signaletik im Gebäude

Bauliche und gestalterische Massnahmen zur Orientierung Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt die Grundsätze für Orientierung und Sicherheit im Gebäude: Natürliche und künstliche Lichtquellen müssen eine sichere Wegführung und die Orientierung im Gebäude gewährleisten. Blendungen, Spiegelungen und Reflexe sind

Planung taktil-visueller Leitliniensysteme

Taktil-visuellen Markierungen verbessern die Sicherheit und Selbständigkeit blinder und sehbehinderter Menschen. Markierungen und Leitliniensysteme zu interpretieren erfordert jedoch mehr Aufmerksamkeit und Zeit als wenn die Wegführung durch bauliche Elemente klar erkennbar ist. Sie werden daher subsidiär dort eingesetzt, wo die

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