Eine kurze Querungsdistanz und ein möglichst rechtwinkliger Fussgängerstreifen ermöglichen Menschen mit Sehbehinderung sicher das gegenüberliegende Trottoir oder die Mittelinsel zu erreichen.

Gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Fussgängerstreifen nach Möglichkeit auf gerader Strecke und rechtwinklig zum Fahrbahnrand anzuordnen (Anh. Ziff. 8.1.4). Hintergrund für diese Anforderung ist, dass Menschen mit Sehbehinderung sich mit dem weissen Stock am Fahrbahnrand ausrichten und rechtwinklig dazu die Fahrbahn queren.

In der Praxis steht diese Anforderung oft im Konflikt mit den Radien des Einmündungstrichters und der Wunschlinie der Fussgängerinnen und Fussgänger. Führt der Fussgängerstreifen jedoch schräg zum Fahrbahnrand über die Strasse, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass Menschen mit Sehbehinderung mitten auf die Kreuzung gelangen und keine Anhaltspunkte für die Orientierung mehr haben.

Eine Untersuchung von Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer zeigt deutlich, dass Menschen mit Sehbehinderung vor allem über längere Distanzen (ab 5 m, in hohem Masse ab 10 m) erhebliche Schwierigkeiten haben, die Gehrichtung beizubehalten und dass dies massgeblich davon abhängt, ob am Fahrbahnrand ein vertikaler Absatz für die Ausrichtung zur Verfügung steht.

Gehlinien blinder Personen bei Ausrichtung an Randstein, taktilem Signal oder an einer Rillenplatte

Gehlinien blinder Menschen bei Ausrichtung an Randstein, taktilem Signalgeber oder Bodenmarkierung; Untersuchung Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer, 2007

 

Eine kurze Querungsdistanz und ein möglichst rechtwinkliger Fussgängerstreifen ermöglichen Menschen mit Sehbehinderung sicher die Insel bzw. das gegenüberliegende Trottoir zu erreichen. In vielen Fällen kann die Rechtwinkligkeit massgeblich verbessert werden, z.B. durch die Anordnung einer Insel welche bei geeigneter Lage und Form einerseits die Querungsdistanz verkürzt und andererseits die Rechwinkligkeit verbessert. Fahrbahnrand und Inselrand müssen möglichst parallel angeordnet werden. Bei der Suche nach Lösungen gelten folgende Prioritäten:

  1. Lage des Fussgängerstreifens optimieren, so dass dieser möglichst rechtwinklig verläuft
  2. Mittelinsel erstellen und deren Form und Lage so optimieren, dass der Fussgängerstreifen möglichst rechtwinklig zur Fahrbahnkante und zur Inselkante liegt
  3. Kennzeichnung der idealen Ausgangsposition mit einem taktil-visuellen Aufmerksamkeitsfeld auf dem Trottoir. Den Startpunkt unter Berücksichtigung einer Abweichungstoleranz von der geradlinigen Querung so festlegen, dass beim Queren rechtwinklig zum Fahrbahnrand die gegenüberliegende Insel oder das Trottoir sicher erreicht wird.
  4. Bei Lichtsignal gesteuerten Übergängen kann die Führung während dem Queren mit einem akustischen Signal unterstützt werden.
  5. Führen alle diese Lösungen nicht zum Ziel können als letzte Möglichkeit taktil-visuelle Leitlinien über den Fussgängerstreifen gekennzeichnet werden. Diese Lösung ist aber nicht ideal, weil einerseits die Linien durch die Verkehrsbelastung schnell abgenutzt sind und andererseits Personen mit Sehbehinderung die Fahrbahn möglichst zügig queren und dabei auf den Verkehr achten und nicht auf der Fahrbahn nach Linien tasten sollten.
schräger Fussgängerstreifen mit Leitlinie

Kann die Rechtwinkligkeit nicht erfüllt werden, sind als letztes Mittel Leitlinien über die Fahrbahn zulässig

 

Stand 24.10.2017