loader

Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind Mindestanforderungen für Höranlagen unter der Ziff. 7.8 und im Anhang F festgelegt. Die 2014 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» erläutern die normativen Anforderungen und geben einen Überblick über weitere Aspekte, welche für hörbehindertengerechte

Merkblatt 065 «Spezialbauten»

Die Rollstuhlgängigkeit als Maßgabe erfüllt die räumlichen Anforderungen (Manövrierflächen und spezifische Durchgangsmasse) von weiteren Nutzergruppen, wie Menschen mit Rollator, mit Unterarm-Gehstützen oder mit Assistenzpersonen.  Bei speziellen Bauten für Menschen im Alter oder mit einer Behinderung ist die Norm SIA 500 in unterschiedlichsten Bereichen weder hinreichend noch

SLG 104 «Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung»

Die altersgerechte Beleuchtung gewinnt aus demografischen Gründen immer mehr an Bedeutung. Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass eine gute Lebensqualität mit entsprechend gestalteter Beleuchtung länger aufrechterhalten werden kann. Für Beleuchtungsanlagen in Bauten, die auf die Nutzung durch ältere Menschen oder Menschen

Visueller Kontrast

Gute Kontraste ermöglichen es ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalisationen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich. Die Mindestanforderungen an Kontraste

Handläufe, Abschrankungen und Brüstungen

Handläufe sind entscheidende Hilfsmittel für ältere Menschen, sehbehinderte, blinde oder gehbehinderte Personen, indem das Gehen und Steigen erleichtert wird, Abschrankungen und Brüstungen schützen vor Stürzen und verhindern das Unterlaufen von Hindernissen auf Kopfhöhe. Sie kommen insbesondere auf Wegen, Rampen und Treppen  sowie auf

SN EN 81-70 «Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderung»

Die Norm SN EN 81-70; 2018 wird durch die Ausgabe 2021 ersetzt. Ein nationaler Anhang präzisiert die Anforderungen für die Schweiz und klärt die Abgrenzung zur Norm SIA 500. Bei der SN EN 81-70 handelt es sich um eine harmonisierte

Merkblatt 011 «Duschräume mit WC»

Dieses Merkblatt gilt für Bauten mit Publikumsverkehr, mit Arbeitsplätzen sowie für Spezialbauten mit erhöhten Anforderungen. Massgeblich für die Dimensionierung und Austattungen sind die uneingeschränkte und selbständige  Nutzung  mit Rollstuhl oder mit Gehhilfen sowie der Platzbedarf für Hilfspersonen. Das Merkblatt zeigt

Richtlinien «Planung und Bestimmung visueller Kontraste»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente festgelegt. Die Richtlinien zeigen auf, wie die normativen Anforderungen erfüllt und überprüft werden können, messtechnisch genau oder auf einfache Art

Eignung von Bodenbelägen in Gebäuden

Die Eignung von Bodenbelägen bewertet die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Anhang B, Ziff. B.1 nach folgenden drei Kriterien: Befahrbarkeit mit Rollstuhl, Rollator und ähnlichen Hilfsmitteln mit Rädern: – hinreichend harte Oberflächen – geringer Rollwiderstand – geringe Erschütterungen verursachend Begehbarkeit: – Oberflächen