Generell richten sich Trottoir- und Wegbreiten nach den VSS Normen und werden aufgrund der Nutzung und den Fussgängerfrequenzen dimensioniert. Damit sie mit Hilfsmitteln sicher befahrbar sind und auch eine Begegnung zwischen zwei Fahrhilfen für den Aussenraum möglich ist, gelten folgende Mindestmasse nach Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 16.1, Anh. Ziff. 5.1):
- 1,80 m damit das Begegnen möglich ist
- ≥ 1,00 m bei punktuellen Engstellen wie Poller, Pfosten, Gebäudeteile (z.B. historische Bauten)
- ≥ 1,20 m bei punktuellen Engstellen mit seitlichen Absätzen von mehr als 3 cm vertikal oder 4 cm angeschrägt
kann die Breite von 1,80 m im Ausnahmefall nicht eingehalten werden, müssen in möglichst kurzen Abständen Ausweichstellen von 4 m Länge vorhanden sein. Wo das Wenden mit Fahrhilfen erforderlich ist, muss eine Manövrierfläche von 3,80 x 3,80 m vorgesehen werden.
Bei Richtungsänderungen müssen folgende Wegbreiten eingehalten werden:
- Aussenradius von 1,90 m bei Richtungsänderungen > 90°
- Durchfahrbreite von 1,50 m durchgehend bei Richtungsänderungen von mehr als 45°