Beläge welche sich in Ebenheit, Rauheit und Härte ausreichend unterscheiden ergeben einen taktilen Kontrast und können als Führungselemente eingesetzt werden.

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang, nennt in Ziffer 12.3 einige Beispiele von Oberflächen welche sich für Führungselemente wie Belagswechsel oder Belagsbänder eignen indem sie beim Überstreichen mit dem weissen Stock durch ihre Rauheit bzw. ihre Oberflächenstruktur eine Vibrationen und Bremswirkung erzeugen, welche über die Stockspitze erfasst werden kann. Mit den Füssen sind Struktur und Bremswirkung beim Abrollen erkennbar. Die Norm hält gleichzeitig fest, dass eine Beurteilung des taktilen Kontrasts häufig nur anhand einer Bemusterung oder von Beispielen vorgenommen werden kann. Für die Beurteilung soll das Fachwissen von Orientierungs- und Mobilitätsfachpersonen beigezogen werden.

Für Belagswechsel ist gemäss Norm ein geringerer Kontrast erforderlich als für Belagsbänder. Andererseits müssen bei Belagswechsel jeweils beide Flächen für die Befahrbarkeit mit Rollstuhl geeignet sein, während bei Belagsbändern aufgrund der geringen Ausdehnung der Fläche auch grössere Unebenheiten toleriert werden können.

Belagswechsel

Ein ausreichender taktiler Kontrast für Belagswechsel welche beide als Gehfläche konzipiert sind und somit beide mit Hilfsmitteln befahrbar und begehbar sein müssen, wird mit folgenden Kombinationen von Belägen in der Regel erfüllt (Anh. Ziff. 12.3.1):

  • bituminöse Deckschicht (Asphalt, Gussasphalt) – wassergebundene Deckschicht (Chaussierung, Mergelbelag)
  • bituminöse Deckschicht (Asphalt, Gussasphalt) Natursteinpflästerung (gestockte, geflammte Pflasterungen)
  • Betondecken (Ortsbeton, strukturiert, talochiert) – wassergebundene Deckschicht (Chaussierung, Mergelbelag)
  • Betondecken (Ortsbeton, strukturiert, talochiert) – Natursteinpflästerung (gestockte, geflammte Pflasterungen)
  • Plattendecken (Beton-, Naturstein,- Keramikplatten) – Natursteinpflästerung (gestockte, geflammte Pflasterungen)

Gegenüber Flächen die nicht als Gehfläche genutzt werden kann ein wesentlich deutlicherer taktiler Kontrast erreicht werden, indem die angrenzende Fläche z.B. mit Schotter, Kies oder Rasen bedeckt wird. Der Wechsel zwischen dem Gehwegbelag und angrenzenden Naturflächen ist als Führungselement deutlich ertasatbar.

Belagsbänder

Ein zur Wegführung eingesetztes Belagsband kommt auf ebenen gut befahrbaren Oberflächen wie bituminöse Deckschichten, Betondecken oder auf ebenen Plattendecken zum Einsatz. Folgende Pflasterungen sind gemäss SN 640 075 Anh. Ziff. 12.3.2 dafür geeignet:

  • Pflastersteine mit ebener Oberfläche (Betonsteine, Naturstein gesägt, geflämmt) mit Fugenbreiten von 10 bis 13 mm und Fugentiefen von 3 bis 5 mm
  • Naturstein-Pflastersteine spaltrau mit möglichst schmalen, vollflächig ausgefüllten Fugen.

Die für Belagsbänder nach Norm geeigneten Beläge sind für die Befahrbarkeit mit Rollstuhl und Rollator und das Begehen mit einem Stock nicht geeignet. Sie dürfen als Belagsband jedoch eingesetzt werden, wenn sie nur punktuell gequert werden müssen und darum herum ein gut befahrbarer, erschütterungsarmer Belag zur Verfügung steht.

 

Stand 15.07.2017