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Merkblatt 114 «Leitliniensystem Schweiz»

Das Leitliniensystem Schweiz wurde 1995 von der Schweizer Fachstelle, in Zusammenarbeit mit den SBB entwickelt und ist seit 2005 in der VSS-Norm 640 852 «Taktil-visuelle Markierungen für Sehbehinderte» geregelt. Der Einsatz taktil-visueller Markierung im Verkehrsraum erfolgt nach den Grundsätzen und

Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze»; 2003

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien bieten als Vorläufer der Norm Hindernisfreier Verkehrsraum eine Übersicht über die Anforderungen an die hindernisfreie Konzeption und Gestaltung von Strassen, Wegen und Plätzen. Per Ende 2014 ist die VSS Norm SN 640

Richtlinien «Planung und Bestimmung visueller Kontraste»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente festgelegt. Die Richtlinien zeigen auf, wie die normativen Anforderungen erfüllt und überprüft werden können, messtechnisch genau oder auf einfache Art

Forschungsbericht «Hindernisfreier Verkehrsaum»

Mit der Forschungsarbeit VSS 2008/201 «Hindernisfreier Verkehrsraum – Anforderungen aus der Sicht von Menschen mit Behinderung» 2010, hat das Ingenieurbüro Pestalozzi & Stäheli, Basel in Zusammenarbeit mit unserer Fachstelle, und im Auftrag des Bundesamts für Strassen ASTRA, die Grundlagen für

Wegbreiten

Generell richten sich Trottoir- und Wegbreiten nach den VSS Normen und werden aufgrund der Nutzung und den Fussgängerfrequenzen dimensioniert. Damit sie mit Hilfsmitteln sicher befahrbar sind und auch eine Begegnung zwischen zwei Fahrhilfen für den Aussenraum möglich ist, gelten folgende

Rechtwinkligkeit von Fussgängerstreifen

Gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Fussgängerstreifen nach Möglichkeit auf gerader Strecke und rechtwinklig zum Fahrbahnrand anzuordnen (Anh. Ziff. 8.1.4). Hintergrund für diese Anforderung ist, dass Menschen mit Sehbehinderung sich mit dem weissen Stock am Fahrbahnrand ausrichten und rechtwinklig

Relief- und Brailleschriften

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen

Verkehrsraum

Der öffentliche Raum fällt in den Geltungsbereich des BehiG. Werden Anlagen des Verkehrsraums gebaut, dürfen Menschen mit Behinderung nicht durch die bauliche Gestaltung bei der Nutzung eingeschränkt werden. Die VSS-Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» regelt die Anforderungen an den

Visuelle Kontraste im öffentlichen Raum

Gute Kontraste ermöglichen ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalistaionen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich. In der der Norm SN 640

Planung taktil-visueller Leitliniensysteme

Taktil-visuellen Markierungen verbessern die Sicherheit und Selbständigkeit blinder und sehbehinderter Menschen. Markierungen und Leitliniensysteme zu interpretieren erfordert jedoch mehr Aufmerksamkeit und Zeit als wenn die Wegführung durch bauliche Elemente klar erkennbar ist. Sie werden daher subsidiär dort eingesetzt, wo die

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