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Beleuchtung auf Treppen in Wohnbauten

Für Wohnbauten nennt die Norm SIA 500 keine konkreten Anforderungen an Beleuchtung und notwendige Kontraste, sondern empfiehlt, optional die entsprechenden Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten aus dem Kapitel 4 «Sicherheit und Orientierung» zu übernehmen. Demnach sind für Anforderungen an die

Zugangswege und Aussenanlagen in Wohnbauten

Verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG oder die kantonale Baugesetzgebung den hindernisfreien Zugang zur Wohnung, betrifft dies die Erschliessung vom öffentlichem Raum bis zur Wohnungstür. Dieser Beitrag beschreibt die minimalen Anforderungen aller relevanten Bereiche der Erschliessung und Anlagen ausserhalb des Wohnhauses, die unter

Hauseingangsbereich in Wohnbauten

Verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG oder die kantonale Baugesetzgebung den hindernisfreien Zugang zur Wohnung, betrifft dies alle Elemente der Erschliessung vom öffentlichem Raum bis zur Wohnungstür. Die minimalen Anforderungen beschreibt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Karpitel 9 «Erschliessung bis

Hotels, Unterkünfte und Campingplätze

Nach Norm SIA 500 gelten Hotels, Pensionen, Herbergen, und Tagungsstätten sowie sinngemäss auch Studentenwohnheime, Notunterkünfte oder Strafvollzugsanstalten, als Betriebe die Unterkünfte anbieten (Anh. A.7.1). Einrichtungen mit solchen Angeboten und Nutzungszwecken gehören zu den öffentlich zugänglichen Bauten, welche dem Publikum offenstehen. Für die allgemeine

Sicherheitselemente

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt als Sicherheitselemente Geländer, Abschrankungen, Handläufe, Schikanen und Randaufbordungen sowie visuelle Markierungen. Absturzstellen müssen gemäss Norm für alle Nutzergruppen ausreichend gesichert werden (Ziff. 22). Absturzstellen Absturzsicherungen und Absturzhöhen werden im Allgemeinen anhand der Norm

Treppen in öffentlich zugänglichen Bauten

Die Treppe ist oft die direkteste und kürzeste Verbindung zwischen unterschiedlichen Niveaus, weshalb insbesondere ältere Personen korrekt ausgeführte Treppen mit beidseitigen Handläufen gegenüber dem Umweg über Rampen bevorzugen. Personen, die unter Klaustrophobie leiden, ziehen die Treppe dem Aufzug vor. Damit

Handläufe, Abschrankungen und Brüstungen

Handläufe sind entscheidende Hilfsmittel für ältere Menschen, sehbehinderte, blinde oder gehbehinderte Personen, indem das Gehen und Steigen erleichtert wird, Abschrankungen und Brüstungen schützen vor Stürzen und verhindern das Unterlaufen von Hindernissen auf Kopfhöhe. Sie kommen insbesondere auf Wegen, Rampen und Treppen  sowie auf

Fahrtreppen und Fahrsteige bei öffentlich zugänglichen Bauten

Fahrtreppen und Fahrsteige können bei kleinen Kindern oder älteren Personen Beklemmung auslösen. Der Grund dafür liegt vermutlich am Übergang zwischen einem statischen und einem beweglichen Element. Für Menschen mit Sehbehinderung ist der Ein- und Ausstieg schwierig zu bewältigen, mit Blindenführhund nutzen Menschen

Vertikale Erschliessung bei öffentlich zugänglichen Bauten

Anlagen für die vertikale Erschliessung sowohl im Innern als auch beim Zugang zu einem «öffentlich zugänglichen» Gebäude, müssen die Anforderungen nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllen. Höhenunterschiede müssen stufenlos, das heisst mit Rampen oder Aufzügen, überwunden werden können (Ziff. 3.1.2). Hinweis Stufen,

Öffentlich zugängliche Bauten

Der Begriff «öffentlich zugängliche Bauten» bezeichnet Gebäude oder Gebäudeteile, die einem beliebigen Personenkreis offen stehen, die einem bestimmten Personenkreis in einem besonderen Verhältnis zum Dienstleistungsanbieter oder zum Gemeinwesen offen stehen oder in denen persönliche Dienstleistungen angeboten werden (Art. 2, BehiV). Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen

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