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Stellungnahme zum Vorentwurf BehiG (2023/24)

20 Jahr nach dessen in Kraft treten, soll das BehiG erstmals revidiert werden. Der Vorentwurf war von Dezember 2023 bis April 2024 in Vernehmlassung. Hindernisfreie Architektur hat ihn differenziert analysiert. Der Entwurf sieht keine Massnahmen im Bereich Bauten und Infrastruktur

Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze» 2024

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle als erster umfassender Anforderungskatalog für den öffentlichen Raum publizierten Richtlinien sind im Januar 2024 in einer zweiten, überarbeiteten Auflage neu erschienen. Sie wurden an den aktuellen Stand des Wissens und die geltenden Normen angepasst.

Informationselemente

Von den drei Möglichkeiten, Informationen im öffentliche Raum zu vermitteln, müssen nach dem Zweisinneprinzip immer mindestens zwei angeboten werden um die Zugänglichkeit für Personen mit sensorischen Einschränkungen zu gewährleisten. So sind Informationen immer visuell und situationsbedingt zusätzlich taktil oder akustisch,

Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Natursteinpflästerung

Die Ebenheit von Belägen ist entscheidend für die Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln, die Trittsicherheit beim Gehen und darüber, ob der weisse Stock an Unebenheiten hängenbleiben kann. Pflasterungen sind aufgrund des hohen Fugenanteils grundsätzlich eher uneben. Natursteinpflästerungen mit spaltrauen Sicht und Seitenflächen stellen

Bauten und Anlagen für Freizeit, Sport und Erholung

Nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gelten Freizeit-, Sport- und Grünanlagen als öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, welche dem Publikum offenstehen. Dazu zählen insbesondere Mehrzweckhallen, Sporthallen, Stadien/ Sportplätze, Tennishallen, Leichtathletikanlagen/ Hallenbäder, Freibäder, Badestrände, Saunen, Wellness- und Fitnessanlagen/ Spielplätze, Minigolf- und

Schikanen

Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22). Damit Schikanen

Sicherheitselemente

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt als Sicherheitselemente Geländer, Abschrankungen, Handläufe, Schikanen und Randaufbordungen sowie visuelle Markierungen. Absturzstellen müssen gemäss Norm für alle Nutzergruppen ausreichend gesichert werden (Ziff. 22). Absturzstellen Absturzsicherungen und Absturzhöhen werden im Allgemeinen anhand der Norm

Spielplätze für alle

Zugang zum Spielplatz Ein- und Ausgänge, eben so wie das primäre Wegnetz und Aufenthaltsbereiche von Spielplätzen müssen hindernisfrei und gut befahrbar sein. Die Anforderungen der SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» an Wegbreiten, Beläge, Höhenüberwindung, Wegführung und an die Absicherung von

Taktiler Kontrast von Belägen

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang, nennt in Ziffer 12.3 einige Beispiele von Oberflächen welche sich für Führungselemente wie Belagswechsel oder Belagsbänder eignen indem sie beim Überstreichen mit dem weissen Stock durch ihre Rauheit bzw. ihre Oberflächenstruktur eine Vibrationen und

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