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Merkblatt 124 «Taktil-visuelle Markierungsprodukte»

Der Einsatz taktil-visueller Markierung erfolgt nach den Grundsätzen und Schutzzielen, die in den Normen SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» und SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» aufgeführt sind. Die Ausgestaltung taktik-visueller Markierungen ist in der VSS-Norm 40 852 «Taktil-visuelle Markierungen» geregelt. Grundsätze

Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze» 2024

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle als erster umfassender Anforderungskatalog für den öffentlichen Raum publizierten Richtlinien sind im Januar 2024 in einer zweiten, überarbeiteten Auflage neu erschienen. Sie wurden an den aktuellen Stand des Wissens und die geltenden Normen angepasst.

Artikel «Rampen: ihre Vor- und Nachteile» (2000)

„Wie steil darf eine Rampe sein? Wann ist eine Rampe sinnvoller als ein Treppenlift? Solche Fragen stellen sich häufig beim Behindertengerechten Bauen. Der folgende Artikel zeigt einige Vor- und Nachteile sowie Lösungen und Leitsätze für die Planung von Rampen auf.“   Der Artikel

Artikel «Pflästerungen: Schön nachteilig!» (2002)

„Natursteinpflästerung und eine behindertengerechte Oberflächengestaltung von Strassen und Plätzen – ist das überhaupt möglich? Warum es möglich sein muss und wie geeignete Lösungen aussehen können, zeigt das Beispiel von Stein am Rhein.“ Der Fachartikel datiert von 2002. Seit 2014 sind die Anforderungen an

Artikel «Schranken und Schikanen» (2003)

„Die Anforderungen an die Rollstuhlgängigkeit bei Schranken und Schikanen sind in den Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze», welche die Fachstelle Anfang 2003 publizierte ausführlich beschrieben. Eine Korrekurt der Formel für das Berechnen der minimalen Durchfahrtsbreiten nehmen wir zum Anlass, auf das Thema

Artikel «Gehbehindert mobil – die VSS-Norm hilft» (2016)

„Mit der VSS-Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» wurden einige Neuerungen bei Fussgängerübergängen, Haltestellen, Belägen, Möblierungen und Kontrasten eingeführt, welche die Sicherheit und den Komfort für ältere und gehbehinderte Personen erhöhen. Die Massnahmen basieren unter anderem auf einer Studie mit Rollatornutzerinnen.“   Der Artikel aus dem

Artikel «Brücke zwischen Rollstuhlgängigkeit und Denkmalpflege» (1995)

„Dass Rollstuhlgängigkeit auch bei historischen und denkmalgeschützten Objekten möglich ist, zeigt das Beispiel der Luzerner Kapellbrücke. Dank grossem Engagement von Einzelpersonen, Politikerinnen und Politikern, der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen Luzern und der Offenheit der zuständigen Behörden war es möglich einen Treppenlift einzubauen. Personen

Baustellen

Die VSS Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt in Ziffer 27 folgende Schutzziele betreffend die Sicherheit und den Zugang von Menschen mit Behinderung bei Baustellen: Führung des Fussverkehrs, so dass Umleitungen und provisorische Wege mit Rollstuhl, Rollator und Gehhilfen

Signalisation wandernaher Angebote

Rollstuhlwanderwege sind signalisierte Verbindungen für Rollstuhlfahrer, welche vorwiegend der Erholung dienen und die Grundvoraussetzungen für ein hindernisfreies Befahren mit Rollstühlen erfüllen. Die Publikation «Signalisation wandernaher Angebote», herausgegeben von Schweizer Wanderwege, 2008,  führt in Kapitel 3 die Anforderungen an Rollstuhlwanderwege auf. Die Kriterien

Informationselemente

Von den drei Möglichkeiten, Informationen im öffentliche Raum zu vermitteln, müssen nach dem Zweisinneprinzip immer mindestens zwei angeboten werden um die Zugänglichkeit für Personen mit sensorischen Einschränkungen zu gewährleisten. So sind Informationen immer visuell und situationsbedingt zusätzlich taktil oder akustisch,