Wegführung mit Belagsband in der Altstadt von Chur
Beläge müssen auf die Bedeutung der Flächen für den Fussverkehr abgestimmt sein und je nach Situation unterschiedliche Qualitäten erfüllen.

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreire Verkehrsraum» definiert im Anhang, Ziff. 12.1, Tabelle 2, welche Beläge für Hauptwege und welche für übrige Gehflächen geeignet sind.

Für Hautpwege geeignete Beläge

  • Bituminöse Deckschicht
  • Gussaspahlt, ausgenommen bei starkem Gefälle aufgrund der Wellenbildung
  • Obeflächenbehandlung (Asphalt mit Split abgestreut) sofern der überflüssige Split entfernt wird
  • Betondecken, Ortbeton geglättet oder strukturiert (mit Besen, Rächen, u.ä.). Taloschieren verbessert die Befahrbarkeit, Strukturieren verbessert di Rutschsicherheit.

Für Hauptwege bedingt geeignete, für übrige Gehflächen geeignete Beläge

  • Natursteinpflästerung maschinell bearbeitet (gestockt, gestrahlt oder geflammt), besondere Massnahmen zur Verbesserung der Ebenheit sind erforderlich
  • Betonsteinpflästerung, Verbundstein mit vollkantigen Steinen ohne Fase, gestossenen Fugen und bei hoher Verlegegenauigkeit zur Verbesserung der Ebenheit
  • Natursteinplatten maschinell bearbeitet (gestockt, gestrahlt, geflammt) mit maschinell bearbeiteten Sicht- und Seitenflächen, ohne Fasen und mit minimalen Fugen, die nach Möglichkeit schiefwinklig zur Gehrichtung verlaufen
  • Kunststein-, Beton- und Waschbettonplatten mit fein strukturierter Oberfläche, ohne Fasen, mit minimalen Fugen, die nach Möglichkeit schiefwinklig zur Gehrichtung verlaufen.
  • Keramikbeläge, Klinker gestossen oder vollflächig ausgefugt und auch bei Nässe rutschsicher, insbesondere im Gefälle.
  • Hydraulisch gebundene Decken die eben ausgeführt (gewalzt) sind.

Für Hauptwege nicht geeignete, für übrige Gehflächen bedingt geeignete Beläge

  • Natursteinplatten bruchroh, gespalten / spaltrau für Wegstrecken bis ca. 20 m Länge
  • Wassergebundene Naturbeläge, Kalk-Mergel-Deck­schicht, tonige Deckschicht, Naturbeläge mit pflanzlichen Bindemitteln mit einer Streuhöhe von max. 5 mm
  • Gitterroste mit Gitteröffnungen von maximal 10 mm • 30 mm, auf Überführungen wegen der Durchsicht problematisch
  • Holzroste, Holzbohlen oder Kunststoffbohlen die quer zur Gehrichtung angeordnet sind, Spaltbreite nach Möglichkeit ≤ 10 mm, je nach Oberflächenstruktur und Holzart grosse Unterschiede bezüglich der Rutschsicherheit.

Ungeeignete Beläge

  • Bollensteinpflästerung
  • Natursteinpflästerung bruchroh/spaltrau, ausgenommen auf übrigen Gehflächen für Wegstrecken bis max. 20 m Länge sofern die mit hoher Verlegegenauigkeit, schmalen Fugen sowie kleinen, sortierten Pflastersteinen und vorzugsweise in Bogenpflästerung möglichst eben ausgeführt sind
  • Ungebundene Kies- und Sandbeläge
  • Rasengittersteine
  • Kiesrasen und Schotterrasen, ausgenommen als Nebenweg über Grünflächen innerhalb von Parkanlagen und Spielplätzen sofern mit optimaler Kornmischung und Verdichtung eine stabile und verhältnismässig ebene Oberfläche realisiert wird.

Als Untergrund für taktil-visuelle Markierungen geeignete Beläge

  • Bituminöse Deckschicht
  • Gussaspahlt
  • Betondecken, Ortbeton abtaloschiert oder strukturiert 
  • Betonsteinpflästerung, Verbundstein mit vollkantigen Steinen (ohne Fase) und gestossenen Fugen
      Verkehrsraum: Begegnungszonen, Fuss-Radwege, Fussgängerzonen / Plätze, Fusswege und Strassen. Freizeit- und Grünanlagen: Friedhöfe, Park- / Grünräume, Spielplätze und Wanderwege. Themen Fachinformationen: Bodenbeläge.