Symbolbild: Alltagssituation mit Fussgänger, Rollator und Rollstuhl vor einem Alterszentrum mit Grünanlage und Caféteria
Bauten die vorrangigen durch Menschen im Alter, mit einer Behinderung sowie zur Pflege und Betreuung genutzt werden, müssen spezifische, zweckgebundene Anforderungen erfüllen, die über die Norm SIA 500 hinausgehen.

Unter dem Begriff Spezialbauten einen sich Bauten wie, unter anderem, Spitäler, Reha-Einrichtungen, Alters- und Pflegezentren, Pflegewohngruppen, altersgerechte Wohnungen, Sonderschulen und geschützte Werkstätten. Diese Bauten weisen kein einheitliches Anforderungsprofil auf, doch ist ihnen gemeinsam, dass sie besonders hohe Anforderungen erfüllen müssen, die mit der Einhaltung der Norm SIA 500 alleine nicht erfüllt sind.

Übersicht über Anforderungsprofile nach Nutzungskategorien

Beim hindernisfreien Bauen werden fünf Nutzungskategorien mit verschiedenen Zielsetzungen und Anforderungsprofilen unterschieden.

NutzungskategorieAnforderungsprofil
1. öffentlich zugängliche Bauten
– allgemeingültige, standardisierte Minimal-Forderungen
– generelle Hindernisfreiheit
2. Wohnbauten– hindernisfrei und besuchsgeeignet
– individuell anpassbar
3. Bauten mit Arbeitsplätzen– Kundenbereich besuchsgeeignet
– Arbeitsbereich anpassbar
4. Bauten mit erhöhten
    Anforderungen
– spezifische Anforderungen nach Funktion und Nutzung
– optimal behinderten- und/oder altersgerecht 
5. Individuelle Anpassungen– nicht normiert
– individuell und situationsgerecht massgeschneidert

 

Anforderungsprofil für Spezialbauten

Die Anforderungen an einen Spezialbau richten sich nach den Bedürfnissen der Nutzerinnen, z.B. Bewohner, Arbeitnehmerinnen, Pflegepersonal, nach der Art der Nutzung und der Aufenthaltsdauer. Zum Beispiel sind die Ziele bei einem Akutspital eher auf die Pflege ausgelegt, während bei einer Wohneinrichtung, der Aufenthalt der behinderten, älteren oder pflegebedürftigen Menschen im Zentrum steht. Die konkreten Anforderungen an ein bestimmtes Gebäude sind vor der Planung mit Auftraggeber, Betriebsleitung und Vertreterinnen von Personal und Nutzern festzulegen.

Einzelne Kantone haben Richtraumprogramme oder Richtlinien für bestimmte Gebäudetypen, z.B. für Spitäler, Pflegeeinrichtungen oder Alterswohnungen definiert. Ob eine entsprechende Richtlinie zu beachten ist, muss mit den zuständigen, Behörden abgeklärt werden. Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO z.B. spricht Fördergelder nur, wenn die Vorgaben im Merkblatt «Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten» erfüllt sind.

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» kann die spezifischen Anforderungen eines Spezialbaus weder hinreichend noch abschliessend abdecken. Sie verweist darauf, die weitergehenden nutzungsabhängigen Anforderungen vorrangig zu beachten und zu erfüllen (Ziff. 0.1.5 und 1.3.3.2). Die Norm kann hingegen als Orientierungshilfe dienen. Werden die räumlichen Anforderungen (z.B. Manövrierflächen und spezifische Durchgangsmasse) eingehalten, ist eine minimale Rollstuhlgängigkeit erfüllt. Davon profitieren Menschen mit Rollstuhl, mit Rollator, mit Unterarm-Gehstützen oder mit Assistenzpersonen gleichermassen. Die Gebäudeteile, die öffentlich zugänglich sind, müssen mindestens die Anforderungen der Norm SIA 500 erfüllen .

Zum Festlegen des Anforderungsprofils kann als Planungshilfe das Merkblatt 065 «Spezialbauten» beigezogen werden. Es führt grundlegende Überlegungen zum erhöhten Raumbedarf unterschiedlicher Hilfsmittel, zu Pflegesituationen und Raumfunktionen sowie zu baulichen Elementen und Bedienelementen auf. Räumliche Anforderungen an Aufenthalts- und Essräume ergeben sich aus den Manövrierflächen zwischen Tischen und Stuhlreihen. Empfehlungen sind im Merkblatt 035 «Möblierung mit Tischen» festgehalten.

Wohnnutzungen mit erhöhten Anforderungen

Im Unterschied zu Akuteinrichtungen haben Wohnbauten die mehrheitlich durch ältere oder behinderte Menschen genutzt werden eine möglichst grosse Selbständigkeit der Bewohnenden zum Ziel.

Für die Dimensionierung und Ausstattung der Sanitärräume sind die Grundlagen im Merkblatts 011 «Duschräume mit WC» richtungsweisend. Für die tägliche Nutzung durch behinderte und ältere Menschen soll der Grundriss-Typs B-2 «Duschräume mit erhöhter Nutzungsqualität» angewendet werden, sofern keine abweichenden Vorgaben bestehen.

Welche Massnahmen für Menschen im hohen Alter relevant sind, wird im Beitrag «Altersgerechte Wohnbauten» erklärtAls Planungsgrundlage empfehlen wir die Richtlinien «Altersgerechte Wohnbauten» zu verwenden. Sie gelten als anerkannter Standard.

Sehbehinderten- und altersgerechte Bauten

Gebäude, die vornehmlich durch ältere und sehbehinderte Menschen genutzt werden, müssen hohe Anforderungen an die Beleuchtung erfüllen. Eine Übersicht über die Anforderungen ist im Beitrag «Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen» zusammengefasst. Als Planungsgrundlage sind die Richtlinien SLG 104 «Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung im Innenraum» anzuwenden. Hintergrundinformationen und Erkenntnisse aus der Forschung sind im Leitfaden «Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen» dargelegt. Sie erklären die Zusammenhänge zwischen (reduzierten) visuellen Fähigkeiten, Gestaltung und Wahrnehmung.

Hohe Helligkeitskontraste verbessen ergänzend zur optimalen Beleuchtung die Wahrnehmung bei eingeschränkter Sehleistung. Das Absinken der Kontrastwahrnehmung ist ein natürlicher Vorgang im fortschreitenden Alter. Dies wird im Dokument «Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen» detailliert ausgeführt. Der Beitrag «Visueller Kontrast» erläutert die grundlegenden Anforderungen an Helligkeitskontraste, die für Orientierung und Bewegungssicherheit zu beachten sind, die Richtlinien zur Planung und Bestimmung visueller Kontraste helfen bei der Umsetzung.

 

Für weiterführende Informationen zur Betreuung und Pflege in Institutionen empfehlen wir die Webseite CURAVIVA.ch des Branchenverbandes der Dienstleister für Menschen im Alter, beziehungsweise INSOS.ch des Branchnverbandes der Dienstleister für Menschen mit Behinderung.

Stand 21.09.2022

Alters-/Pflegezentren; Pflegewohngruppen, Spitäler, Spital, Reha-Eintrichtungen, Sonderschule, Werkstätten