In der 2009 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinie wird dargestellt, welche baulichen Voraussetzungen eine hindernisfreie und anpassbare Wohnung aufzuweisen hat. Die Broschüre richtet sich nicht alleine an Projektierende, sondern ebenso an Bauherrschaften und Behörden, welche nur noch Wohnungen erstellen sollten, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Erläuterungen und Grundsätze dieser Richtlinie haben weiterhin Gültigkeit. Einzelne massliche Detailangaben haben sich zwischenzeitlich verändert und sind unserer Webseite zu entnehmen oder der aktuellen Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».
Der hindernisfreie und anpassbare Wohnungsbau verursacht keine Mehrkosten, wenn die in der Richtlinie aufgezeigten Massnahmen frühzeitig im Planungsprozess berücksichtigt werden.