Für die Überwindung von Höhenunterschieden müssen in öffentlich zugänglichen Bauten Einrichtungen vorhanden sein, welche für Menschen mit Behinderung selbständig und sicher nutzbar sind.

Anlagen für die vertikale Erschliessung sowohl im Innern als auch beim Zugang zu einem «öffentlich zugänglichen» Gebäude, müssen die Anforderungen nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllen. Höhenunterschiede müssen stufenlos, das heisst mit Rampen oder Aufzügen, überwunden werden können (Ziff. 3.1.2).

Hinweis
Stufen, selbst einzelne Stufen, sind absolute Hindernisse, welche die Benützung des Gebäudes für eine Person mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen verunmöglichen.

Im Kapitel 3 legt die Norm präzise Vorgaben betreffend Rampen (Ziff. 3.5), Treppen (Ziff. 3.6), Aufzügen (Ziff. 3.7 und Auslegung SIA 500, 2018, A09), Hebebühnen und Treppenlifte (Ziff. 3.8) sowie Fahrtreppen fest (Ziff. 3.9).

 

Stand 25.07.2019

 

Auslegungen zur Norm SIA 500 aus dem Jahr 2018

Zu diversen Themen sind in den Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 aus dem Jahr 2018 Anmerkungen, Erläuterungen und Interpretationen zu finden, die die Anforderungen präzisieren.
– Auslegung A09: Platzbedarf vor Liften

Lift, Lifte, Fahrstuhl, Fahrstühle, Aufzug, Aufzüge